ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1 ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Johanna Rudolph – Reindeer Photography (nachfolgend: Fotografin; Auftragnehmerin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Fotografie-Bereich. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/ oder werden, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein/er und desselben AuftraggebersIn. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch die Fotografin wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so  gehen diese den vorliegenden AGB vor. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.


2 AUFTRAGSERTEILUNG & TERMIN
Die Buchung eines Shootings ist verbindlich. Durch eine Buchung werden die folgenden AGBs vom Kunden anerkeannt. Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / Whats App / SMS zählt dazu) des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.
Mit der Buchung eines Termins ist der Auftraggeber zur Zahlung  von 50% der Paketgebühr und der geamten Fahrtkosten verpflichtet. Der/ Die AuftraggaberIn reserviert sich dadurch seinen Termin (Terminreservierungsgebühr). Unmittelbar vor dem Shooting sind die anderen 50% und der Fotografin so zu zahlen, dass der Zahlungseingang vor dem Shootingtermin stattgefunden hat.


3 AUFTRAGSPRODUKTION
Mit der Buchung des Shootings entsteht ein Vertrag zwischen Kunde und Fotografin. Der Kunde erhält eine Rechnung für die Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% der Paketgebühr mit den Anfahrtskosten. Die spätere Zahlung der restlichen 50% ist ebenaflls auf dieser Rechnung vermerkt. Es wird hierfür keine gesonderte Rechung geschrieben. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin erbrachten Leistungen erlischt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.
Während des Shootings werden Aufnahmen von verschiedenen Posen erstellt. Der Kunde kann eigene Ideen einbringen, die Fotografin übernimmt aber keine Garantie für die Ausführung dieser Ideen. Die Bilder entstehen im typischen Stil der Fotografin. Nach dem Fotoshooting werden die Bilder grundoptimiert in einer Auswahlgalerie zur Verfügung gestellt. Die Auswahlgalerie ist nicht
öffentlich. Ein Download oder andere Verwendung der Galeriedaten ist nicht gestattet. Eine
fälschliche Veröffentlichung der Daten aus der Downloadgalerie wird mit 250 Euro pro Fotografie in
Rechnung gestellt.
Die Anzahl der auszuwählenden Bilder hängt vom gebuchten Paket ab. Es können Nachbestellungen getätigt werden. Die Aufnahmen werden im Stil der Fotografin bearbeitet und mit dem im Vertrag genannten Medium zur Verfügung gestellt. Stimmt das Endergebnis der Fotografin nicht mit den Vorstellungen des Kunden überein, muss die Fotografin dem Kunden nicht entgegenkommen. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart.


Reindeer Photography
info@reindeerphotography.de - reindeerphotography.de


4 PREISE, VERGÜTUNG, FÄLLIGKEITEN
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom/ vom AuftraggeberIn zu tragen. Vor dem Shootingtermin wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% des Shootingpaketes, sowie die Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Unmittelbar vor dem Shooting werden die anderen 50% auf das Konto der Fotografin überwiesen. Nachbestellungen werden per Überweisung innerhalb von 14 Tagen gezahlt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke, etc. Eigentum der Fotografin und werden erst mit Zahlungseingang freigegeben.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom/ von AuftraggeberIn gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Auftragnehmerin zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Fahrkosten werden vom/ von AuftraggeberIn übernommen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Anzahlung/ Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der/ die AuftraggeberIn seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der/ die AuftraggeberIn mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der/ die AuftraggeberIn seiner Zahlungspflicht innerhalb von 14 Tagen nicht nach, so ist der/ die AuftragnehmerIn (J. Rudolph - Reindeer Photography) dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem/ der AuftraggeberIn gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.


5 WIDERRUFSRECHT UND FOLGEN DES WIDERRUFS
Der/ Die AuftraggeberIn hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/ die AuftraggeberIn die Fotografin (J. Rudolph - Reindeer Photography) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Wenn der/ die AuftraggeberIn diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der/ die AuftraggeberIn eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird der/ die AuftraggeberIn hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des/ der AuftragnehmersIn. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der/ die AuftraggeberIn. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der/ die AuftragnehmerIn berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen, bei dem dasselbe Zahlungsmittel verwendet wird, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde. Wenn Ware versandt oder dem Kunden ausgehändigt wurde, kann die Fotografin die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der/ die AuftragaberIn den Nachweis erbracht wurde, dass die Ware zurückgesendet wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der/ Die AuftragnehmerIn hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Widerrufs an die Fotografin zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurde. Der/ Die AuftraggeberIn trägt selbst unmittelbare Kosten der Rücksendung der Waren. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.


6 STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG
Ist der/ die AuftraggeberIn aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die vomn der Auftagnehmerin nicht zu vertreten sind, dann hat die Auftragnehmrin das Recht, die Terminreservierungsgebühr als Ausfallhonorar einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Kommt es Seitens des/ der AuftraggebersIn in den letzten 24 Stunden vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet. Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/ oder zu verschieben. Der/ Die AuftraggeberIn wird hiervon telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder SMS in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.


7 URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHT
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der/ Die AuftraggeberIn erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des/ der AuftraggebersIn oder sonstiger MitarbeiterInnen begründen kein Miturheberrecht. Die FotografIn überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den/ die AuftraggeberIn. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt
ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der/ die AuftraggeberIn verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich, dabei ist auf der Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link unmittelbar beim Bild zu setzen. Jede Veränderung (schon das Auflegen eines Filters zählt dazu), Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist nicht gestattet. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem/ der AuftraggeberIn grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt der Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der/ die AuftraggeberIn erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im JPGFormat. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine Bestof- Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Nähere Informationen erhält der Kunde im Shootingvertrag. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.


8 BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom/ von AuftraggeberIn darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die
veröffentlicht werden.


9 GESTALTUNGSFREIHEIT
Die Fotografin ist, soweit durch den/ die AuftraggeberIn keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischtechnischen Gestaltung frei. Dem/ Der AuftraggeberIn ist die Bildsprache der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlich gewesenen Farben, etc. . Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Sofern sich der/ die AuftraggeberIn verpflichtet hat, dem/ der AuftragnehmerIn im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild, Ton, Text) zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Der/ Die AuftraggeberIn stellt sicher, dass der/ die AuftragnehmerIn die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Materialien erhält. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der/ die AuftraggeberIn der Auftragnehmerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Wünscht der Auftraggeber während der
Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.


10 ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
Der/ Die AuftraggeberIn ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den/ die AuftraggeberIn ist die Auftragnehmerin verpflichtet, dem/ der AuftraggeberIn die in dem Auftrag beschriebene Leistung in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).
Etwaige Mängel sind stets von der Fotografin zu korrigieren. Der/ Die AuftraggeberIn hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Auftragnehmerin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 2 Tage nach Erhalt der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw.
beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.


11 DATENSCHUTZ
Der/ Die AuftraggeberIn erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Es gilt die Datenschutzerklärung von Reindeer Photography. Personenbezogene Daten werden nur soweit verarbeitet und genutzt, wie sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. oPersonenbezogene Daten über die Inanspruchnahme dieser Internetseiten (Nutzungsdaten) werden nur erhoben, verarbeite und genutzt, wenn dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.
Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 litt. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.


12 VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.


13 SONSTIGES
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des AuftraggebersIn oder MitbewerberIn nicht gestattet, außer ides wird im Vorfeld schriftlich geregelt. Der/ Die AuftragnehmerIn haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet die Auftragnehmerin picdrop.com, eine Online-Galerieplattform und eine externe Festplatte. Diese Speicherung ist nur bei intakter Funktion gewährleistet. Ein Verlust von Dateien ist somit möglich und kann nicht rechtlich belangt werden. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des/ der AuftraggebersIn entstehen, leistet die Auftragnehmerin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Auftragnehmerin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren, versucht es aber. Dem/ Die AuftraggeberIn wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem/ der AuftraggeberIn nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Auftragnehmerin ausgewählt.


14 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.


15 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Kassel 1.05.2022